Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln

das Rechtsverhältnis zwischen der Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR und ihnen, dem Auftraggeber der Gästeführung, bzw. des Events in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit des Stadtführungsunternehmens Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR vermittelten Gästeführer. Sie werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrags, der im Falle ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer zustande kommt.

1. Anmeldung und Vertragsschluss

Der Besteller/in bietet mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit seiner Anmeldung erkennt der Besteller/in die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR an. Ein Vertrag zwischen den beiden Partnern kommt zustande, sobald die Bestellung durch die Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR schriftlich, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme an Events bei denen alkoholische Getränke konsumiert werden ausgeschlossen.

2. Stellung des Stadtführungsunternehmens von Felix Triebswetter/ Felix Kandler und des Gästeführers

2.1. Der Gästeführer erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes bzw. des Auftraggebers als selbstständiger Dienstleister. Die Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber der Führung und dem ausführenden Gästeführer.

2.2. Die Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR haftet daher nicht für Leistungen, Leistungsmängel, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung.

3. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers

3.1. Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:

a) Buchungen werden nur nach Maßgabe der Bestimmungen über die maximale Gruppengröße angenommen

b) Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als „Auftraggeber“ bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen, so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner der Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR im Rahmen des Vermittlungsvertrages, bzw. des Gästeführers im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

c) Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, besteht kein Widerrufsrecht, es gelten lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., 615 BGB).

3.2. Für Buchungen, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen, gilt:

a) Mit seiner Buchung bietet der Gast bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen Gästeführer, dieser vertreten durch die Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR als rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an und erteilt gleichzeitig der Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR den entsprechenden Vermittlungsauftrag.

b) Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche die Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR als Vertreter des Gästeführers vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.

4. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Witterungsverhältnisse

4.1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

4.2. Die maximale Gruppengröße beträgt, soweit in der Ausschreibung für die Führung nichts anderes angegeben ist, 15 Personen. Buchungen für Gruppen, die diese Personenzahl überschreiten, sind nur durch Buchung mehrerer, zusätzlicher Gästeführer bei entsprechend höheren Kosten möglich.

4.3. Die minimale Gruppengröße beträgt bei öffentlichen Führungen, soweit in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist, 6 Personen. Bei öffentlichen Führungen findet die Führung nicht statt, sofern diese Teilnehmerzahl unterschritten wird. Bei privat gebuchten Führungen beträgt die minimale Gruppengröße 8 Personen, allerdings können ggf. anderweitige Absprachen getroffen werden.

4.4. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers der Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR.

4.5. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.

4.6. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen sind für die Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR und die Gästeführer nicht verbindlich.

4.7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.

4.8. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Gast bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Führung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer bzw. dem Stadtführungsunternehmen von Felix Triebswetter & Felix Kandler als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Gästeführer bzw. die Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR als dessen Vertreter, bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

5. Preise und Zahlung

5.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

5.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von den im Rahmen der Gästeführungen besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

5.3. Die Bezahlung der Führung ist im Rahmen des Buchungsvorgangs im Voraus zu leisten. Die Buchung über einen Zahlungsdienstleister sind ggf. dessen AGB zu beachten.

6. Umbuchungen

Ein Anspruch des Gastes bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, die Uhrzeit, des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung (Umbuchung) besteht nicht.

7. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

7.1. Nehmen der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

7.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht.

b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

8. Kündigung und Rücktritt durch den Auftraggeber

8.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber kann den Vertrag mit dem Gästeführer nach Vertragsabschluss bis zum 7. Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form oder ist per E-Mail einzureichen.

8.2. Bei einer Kündigung durch den Gast bzw. den Auftraggeber, die vom 5. bis zum 3. Werktag vor Führungsbeginn erfolgt, wird seitens der Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR ein Bearbeitungsentgelt von 50% des vereinbarten Gesamtpreises der Führung berechnet.

8.3. Bei einer Kündigung später als 3 Werktage vor Führungsbeginn und am Tag der Führung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig.

9. Haftung des Gästeführers

9.1. Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom Gästeführer nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

9.2. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich oder mitursächlich war.

10. Führungszeiten, Pflichten des Gastes bzw. des Auftraggebers

10.1. Der Gast bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR wird dem Gast, bzw. einer benannten Personen im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers mitteilen.

10.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung.

10.3. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon unberührt.

11. Gutscheine

11.1. Für alle, von der Triebswetter, Felix & Kandler, Felix Kulturveranstaltungen GbR herausgegebenen Gutscheine, gelten die oben angeführten AGB. Hier erfolgt die Regelung im Besonderen.

11.2. Die Gutscheine sind Wertgutscheine, entsprechen also dem aufgedruckten oder entrichteten Geldwert, der i. d. R. dem Wert einer Altstadtführung entspricht. Steigt der Führungspreis, nachdem der Gutschein erworben wurde, ist bei der Buchung ggf. die Differenz zu begleichen.

11.3. Die Triebswetter, Felix & Kandler, Felix Kulturveranstaltungen GbR Gutscheine können auf der Website https://taverntours.de/ erworben und eingelöst werden. 

11.4. Eine Auszahlung der Gutscheine der Triebswetter, Felix & Kandler, Felix Kulturveranstaltungen GbR ist nicht möglich. Dem Kunden besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht für erworbene Gutscheine. 

11.5. Bei Verlust eines Gutscheins ist kein Ersatz möglich. Die Triebswetter, Felix & Kandler, Felix Kulturveranstaltungen GbR übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch eine Veränderung der Zusammensetzung der angeschlossenen Partner entstehen.

11.6. Die Triebswetter, Felix & Kandler, Felix Kulturveranstaltungen GbR ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und die Triebswetter, Felix & Kandler, Felix Kulturveranstaltungen GbR unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.

11.7. Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Triebswetter, Felix & Kandler, Felix Kulturveranstaltungen GbR Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

11.8 Firmenkunden ist es nicht gestattet, erworbene Triebswetter, Felix & Kandler, Felix Kulturveranstaltungen GbR Gutscheine weiter zu veräußern, weder an private Endkunden oder gewerbliche Nutzer. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Triebswetter, Felix & Kandler, Felix Kulturveranstaltungen GbR.

12. Datenschutz

12.1. Der Kunde ist mit damit einverstanden, dass die von ihm gestellten Daten, die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung wurden, weiterhin von dem Veranstalter zur Kundenbetreuung verwendet werden.

12.2. Die Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR verpflichtet sich, diese Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weiter zu gegeben.

Gerichtsstand

Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an den Gästeführer bzw. an die Triebswetter Felix & Kandler Felix Kulturveranstaltungen GbR vereinbart ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort der Gästeführung.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

OS-Plattform

Wir weisen auf die Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (OS-Plattform) hin, diese ist unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

Unsere E-Mail-Adresse lautet info@taverntours.deEine